Terms & Conditions
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen
1. Grundsätzliches
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Verträge sowie beidseitiger Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Anders lautenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Wir behalten uns das Recht vor, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, falls anzunehmen ist, dass die Belieferung des Auftraggebers für uns ein finanzielles Risiko darstellt. Die Abtretung oder Verpfändung jeglicher Ansprüche oder Rechte aus Vertrag oder der Geschäftsbeziehung bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Zustimmung.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend, soweit nicht anders bezeichnet. Hält sich der Verkäufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden, bedürfen Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Ergänzungen, Änderungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sowie sonstige Leistungsdaten oder Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu machen, die über den Inhalt der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Verträge und Preise
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung zustande. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise gemäß unserer Preisliste, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise verstehen sich EXW Bielefeld. Für Mindermengen und Eilversand berechnen wir Zuschläge. Sollten sich vom Datum der Angebotserstellung bis zur Lieferung außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und Devisennotierungen auftreten, behalten wir uns Preiskorrekturen vor. Ebenso bei Veränderung der Kostenstruktur bei Löhnen und in der Fertigung.
4. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen ausschließlich ab Lager des Verkäufers für Rechnung des Bestellers. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes sowie Produktions- bzw. Verfahrenstechnische Änderungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten. Alle Angaben über Gewicht, Abmessungen, sonstige Maße und Leistung sind Richtwerte. Wir behalten uns Mehr- oder Minderlieferungen hinsichtlich Gewichtes, Stückzahl oder Fläche bis zu 10 %, der Bestellungen unter 100 kg bis zu 20 %, und zwar sowohl bezüglich der Gesamtabschlussmenge als auch bezüglich jeder einzelnen Teillieferung ausdrücklich vor. Wir sind zu Teillieferung berechtigt. Teillieferungen bleiben dem Verkäufer vorbehalten, insbesondere bei größeren Aufträgen. Rückständige Mengen berechtigen den Käufer weder zur Kürzung des vereinbarten Preises noch zur Verweigerung der Zahlung.
Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen seines Geschäftsbetriebes durch höhere Gewalt oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere durch Arbeitsausstände, Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt (wie z.B. Streiks, Krieg, Verkehrsstörungen, Feuer, Rohstoffmangel, Gesetzesänderungen, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten, die die Qualität der Ware beeinträchtigen, durch behördliche Maßnahmen usw.), die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. In Ausnahmefällen befreien sie den Verkäufer von der Lieferung, Nachlieferung, Einhaltung von Lieferfristen und Schadensersatzansprüchen sowie Schadensersatzleistungen. Der Verkäufer verpflichtet sich den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer sowie den absehbaren Umfang der Auswirkung der oben beschriebenen Umstände unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dauert eine derartige Behinderung unserer Leistungen länger als 3 Monate, sind beide Parteien nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne hierdurch zu Schadensersatzleistungen oder sonstigen Kompensationen verpflichtet zu werden.
Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, aufgrund anderer oben nicht erwähnten Ursachen, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der von Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Leistungen sind ausgeschlossen.
5. Lieferzeiten
Lieferfristen und Liefertermine sind stets nur annähernd und gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Liefertage sind Werktage. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhält, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachlieferfrist einzuräumen, die in jedem Fall eines Lieferverzugs min. 2 Wochen beträgt. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Käufer gemeldet ist. Fixtermine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Soweit technische Fragen vor Ausführung eines Auftrages zu klären sind, verschiebt sich auch im Falle fester Fristen bzw. Termine unsere Leistung entsprechend des Klärungsbedarfes und der Klärungsdauer.
6. Versand
Der Versand der Lieferungen erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Käufers, ohne irgendeine Verpflichtung für billigste Versandart. Die Gefahr geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder an die zur Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über, spätestens jedoch mit verlassen des Lagers. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wird die Ware zurückgenommen aus Gründen die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, trägt der Käufer jede Gefahr bis zum Wareneingang beim Verkäufer. Treten während der Lieferzeit Preiserhöhungen gemäß Abschnitt 3 ein, kann der Kaufpreis in angemessenem Umfang angepasst werden. Es gelten dann die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind entsprechend der vorliegenden Rechnung oder getroffener Vereinbarung fällig. Mit der Begleichung der Rechnung werden unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen und die in der Rechnung aufgeführten Beträge akzeptiert. Soweit die Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, kommt der Käufer auch ohne Mahnung am Tage danach in Verzug. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung mit Schecks, wenn der Scheck eingelöst wird.
Der Verkäufer ist berechtigt Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind dem Verkäufer aufgrund Zahlungsverzug oder Sonderwünschen des Kunden Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Käufers oder deren Anfechtung, Aufrechnung, Minderung wegen Mängeln ist nur dann zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt und vom Verkäufer nicht bestritten werden.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (auch Saldo-Forderungen, und Einlösung von Wechseln) Eigentum des Verkäufers, einschließlich der Forderungen auf Leistungen und Waren die aus der Be- und Verarbeitung entstehen, wie auch aus Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind oder noch entstehen werden. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. (Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig) Die aus der Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, so überträgt der Kunde entsprechend unserem Anteil an der Vorbehaltsware - schon jetzt sein Eigentum an dem neu hergestellten Gegenstand (Gesamtgut) auf uns und verwahrt diesen für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Verwahrung ist für uns kostenlos. Die Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstiger Schäden und äußerer Einwirkungen ausreichend zu schützen und gegebenenfalls zu versichern. Der Käufer ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die für die Nachverfolgung und Einziehung der Forderungen erforderlich sind.
9. Mängelrüge, Mängelgewährleistung
Der Besteller hat nach Erhalt der Ware unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für die vorgesehenen Einsatzzwecke geeignet ist. Erkennbare Mängel sind innerhalb von zwei Wochen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware anzuzeigen und nachzuweisen. Erkennbare Transportschäden sind – mit einer Bestätigung des Transporteurs – unverzüglich anzuzeigen.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit nicht bei Bauwerken, Sachen für Bauwerke oder Rückgriffansprüchen nach dem Gesetz länger gehaftet wird. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben unserer Produkte sowie für die Beschaffenheit der Klebung, Lackierung, Kaschierung, Imprägnierung und sonstiger Beschichtung haften wir nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgerechter Prüfung erkennbar waren. Soweit ein von uns verursachter Mangel der Kaufsache vorliegt, ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Dabei steht uns das Recht zu, die Art der Nacherfüllung (z.B. Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu wählen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich aus Ziff. 10 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit Sachmängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
10. Gewährleistung und Haftung
Muster, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung. Die Eigenschaften und die Qualität der von uns gelieferten Ware entsprechen den Normen und Regeln des Herstellerlandes. Die Prüfung auf Eignung für den jeweiligen Verwendungszweck des Käufers bleibt diesem vorbehalten. Der Verkäufer übernimmt hierfür keine Haftung. Die Zusicherung besonderer Eigenschaften bedarf stets der Schriftform. Mängelrügen haben unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Feststellung des Mangels schriftlich und unter Angabe des Grundes zu erfolgen. Beanstandete Ware hat der Käufer zur Besichtigung und Prüfung der Beanstandung durch den Verkäufer aufzubewahren. Mängel, Schäden und Fehler, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ware oder der Nichtbeachtung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Liegen Mängel lediglich bei einem Teil der Lieferung vor, so ist der Käufer nicht berechtigt, von dem übrigen Teil des Auftrages zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferdatum. Für Sachmängel leistet der Verkäufer Gewähr nach seiner Wahl durch Gutschrift, Ersatzlieferung oder Minderung des Rechnungsbetrages. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungs- Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
11. Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden.
12. Geheimhaltung
Falls nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind detaillierten Informationen, insbesondere Informationen über Preise als vertraulich zu behandeln.
13. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Bielefeld, auch wenn die Verkäufe oder Lieferungen von einer Zweigniederlassung vorgenommen worden sind.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die bei der photographischen Darstellung der einzelnen Produkte verwendeten Requisiten/ Dekorationen gehören nicht zum Angebot bzw. Lieferumfang. Der Lieferumfang entspricht der sachlichen Beschreibung des jeweiligen Produktes.


























